Bitte beachten Sie die für Baden-Württemberg gültige Corona-Verordnung.

 

Eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht für Sie als Klient nicht. Sie haben die Möglichkeit zur Handhygiene in der Toilette sowie zur Handdesinfektion. Für ausreichende Belüftung wird gesorgt. Außerdem desinfizieren wir nach jeder Behandlung unsere Liegen und beziehen diese neu. Ebenfalls werden Kontaktflächen (Türklinken, Stifte, Ablageflächen etc.) regelmäßig desinfiziert.

 

Wir sind verantwortlich für die Umsetzung dieser Maßnahmen. Bitte helfen Sie mit und sprechen Sie Ihre Bedürfnisse an. Wir möchten uns, im Rahmen unserer Möglichkeiten, einen offenen und individuellen Umgang mit der Situation erlauben.